Wettkampfreglement

Daran wird sich gehalten.

Allgemein

 

1. Dieses Wettkampfreglement ist integraler Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Läuferin bzw. Läufer. Auch bei der Anmeldung anderer oder zusätzlicher Personen (Dritten) gilt das Wettkampfreglement. Der Veranstalter geht davon aus, dass diese Dritten der anmeldenden Person die Ermächtigung zur Anmeldung gegeben haben. Bei Anmeldung minderjähriger Läuferinnen und Läufer durch Dritte geht der Veranstalter davon aus, dass die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegt.

 

2. Unternehmen, welche für die Organisation und Durchführung der Laufveranstaltungen, die Abwicklung von Anmeldungen (online, offline), die Verwaltung der Daten der Teilnehmenden, das Inkasso, die Zeitmessung, Resultatdienst, Startnummernprozesse, Teilnehmerwerbung und -information für uns tätig sind, bearbeiten die Daten in unserem Auftrag und nur für unsere Zwecke. Gemäss Gesetz sind wir verpflichtet, die Datenbearbeitung durch diese Unternehmen zu kontrollieren und diese zu verpflichten, die Daten nicht für eigene Zwecke zu bearbeiten oder an Dritte weiterzugeben. 

 

Datenschutz

 

3. Die Verwendung der Personendaten ist in der geltenden Datenschutzerklärung geregelt. Die Läuferin bzw. der Läufer verpflichtet sich, dem Veranstalter die Personendaten von Drittpersonen nur zur Verfügung zu stellen, wenn diese, bzw. deren gesetzlichen Vertreter, die geltende Datenschutzerklärung kennen und sie gemäss anwendbarem Datenschutzrecht dazu berechtigt sind. Der Veranstalter darf die Läuferin bzw. den Läufer jederzeit auffordern, das Vorliegen dieser Voraussetzungen – insbesondere einer Einwilligung der Drittpersonen – innert Frist nachzuweisen und kann andernfalls ohne weiteres von sämtlichen Verträgen zurücktreten. 

 

4. Die im Zusammenhang mit unserer Laufveranstaltung gemachten Fotos und Filmaufnahmen dürfen ohne Vergütungsansprüche im TV, Internet, in eigenen Werbemitteln, Magazinen und Büchern verwendet werden. 

 

Wettkampf

 

5. Die Veranstaltung wird nach den Bestimmungen des Schweizerischen Leichtathletik Verbandes Swiss Athletics und gemäss den in der Ausschreibung aufgeführten Kategorien durchgeführt. Startberechtigt ist jeder, der das in der Ausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat. Zielschluss ist 20:30 Uhr. Läuferinnen und Läufer, die das Ziel erst danach erreichen, werden nicht klassiert. 

 

6. Die Zeitmessung erfolgt mittels eines in der Startnummer integrierten Chips. Es werden Nettozeiten gemessen. Die Rangierung Overall erfolgt nach Einlauf. In den  Jahrgangs-Kategorien erfolgt diese nach Nettozeit. Die Startnummern sind ungefaltet, nach vorne gut sichtbar, auf der Brust zu tragen.

 

7. Den Anweisungen des Streckendienstes ist strikte Folge zu leisten. Private Begleitungen von Läuferinnen und Läufer mit Fahrzeugen jeglicher Art, insbesondere Fahrrädern, sind nicht zugelassen. Auf der gesamten Laufstrecke gilt ein allgemeines Fahrverbot. Ein Mitführen von Hunden, Kinderwagen usw. ist nicht gestattet! Abkürzungen und andere unerlaubte Hilfsmittel sind untersagt. Über Disqualifikationen entscheidet die technische Leitung des Organisationskomitees endgültig. 

 

Anmeldung

 

8. Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich online. Anmeldungen ohne Zahlungseingang des Teilnehmerbeitrages innert 10 Tagen werden grundsätzlich nicht angenommen.

 

9. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende jederzeit und ohne Rückerstattung des Teilnehmerbetrags zu disqualifizieren, wenn diese entweder bei ihrer Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht haben oder der Verdacht besteht, dass diese nach der Einnahme nicht zugelassener Substanzen (wie Doping) an den Start gehen.

 

10. Der Veranstalter kann ein Teilnehmerlimit festsetzen. Falls dies erreicht ist, können Anmeldungen, die danach eintreffen, nicht mehr berücksichtigt werden. Die Anmeldungen werden nach Zahlungseingang registriert.

  

11. Startet eine Läuferin oder ein Läufer infolge Krankheit mit oder ohne Arztzeugnis nicht, entfällt jeder Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes

  

12. Kann der Lauf wegen höherer Gewalt, ausserordentlichen Risiken oder behördlicher Anordnung nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf die Rückerstattung des Startgeldes. Im Falle einer Absage auf Grund einer Pandemie übertragen wir das einbezahlte Startgeld auf die Veranstaltung im Folgejahr.

  

Gesundheit

 

13. Nur wer vollständig gesund ist darf an der Veranstaltung anwesend sein. Wer sich in den Tagen vor der Zugerberg Classic krank und fiebrig fühlt, sollte auf die Teilnahme verzichten. Es wird empfohlen, während und nach dem Lauf genügend Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Im Falle von Atemnot, Schwindel, Erschöpfung, starken Schmerzen und dergleichen sollte die Läuferin bzw. der Läufer den Lauf unterbrechen oder aufgeben. Veranstaltungsärzte und Sanitätspersonen können Läuferinnen und Läufer jederzeit aus dem Rennen nehmen, bei denen gesundheitliche Probleme festgestellt werden. Personen über 35 Jahren, sowie Läuferinnen und Läufer mit einer Vorgeschichte von Herz-, Kreislauf- oder Lungenerkrankungen oder anderer Risikogruppen wird empfohlen, sich regelmässig ärztlich untersuchen zu lassen.

 

Haftung

 

14. Der Veranstalter und seine Partner übernehmen keine Haftung für Risiken der Läuferinnen und Läufer aller Art, insbesondere gesundheitlicher Natur. Die Läuferin bzw. der Läufer ist dafür verantwortlich, in gut trainiertem Zustand sowie körperlich gesund am Start zu erscheinen. Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers.

 

15. Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung gegenüber Zuschauern und Dritten ab.

 

16. Der Organisator übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände.

 

Doping

 

17. Für diesen Wettbewerb gilt das aktuelle Dopingstatut von Swiss Olympic. Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Läuferinnen und Läufer unterstellen sich mit der Teilnahme den Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympic und anerkennen die exklusive Zuständigkeit der Disziplinarkommission für Dopingfälle von Swiss Olympic sowie des Tribunal Arbitral du Sport in Lausanne unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte (siehe www.antidoping.ch ).

 

Organisation

 

18. Veranstalter der Zugerberg Finanz Classic ist der Verein Luzerner Stadtlauf.

 

19. Gerichtsstand ist Luzern.

 

20. Änderungen des Veranstalters bleiben vorbehalten.

 

Abschlussbemerkung

 

21. Die vorliegende Version des Wettkampfreglements bildet die Grundlage möglicher Übersetzungen in Englisch, Französisch und Italienisch. Gültigkeit hat die deutsche Version. Wenn Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns bitte unter: Zugerberg Classic, c/o Verein Luzerner Stadtlauf, Würzenbachstrasse 13, 6006 Luzern, Schweiz,
Tel: +41 (0)41 375 03 35, zugerberg@luzernerstadtlauf.ch.

 

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Zugerberg Finanz Classic
c/o Verein Luzerner Stadtlauf

Würzenbachstrasse 13

6006 Luzern

Mail: zugerberg@luzernerstadtlauf.ch
Tel: 041 375 03 35

 

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